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Förderlinie II: Weiterentwicklung der Personalstruktur

(1) Im Rahmen der Förderlinie II werden in drei Förderbereichen Mittel für die Finanzierung von wissenschaftlichem Personal an Hochschulen bereitgestellt. Die drei Förderbereiche eröffnen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weitere Karrierewege in der Wissenschaft zur oder neben der Professur.

 

(2) Förderbereich II.a) Dauerstellen für Daueraufgaben im Mittelbau an Universitäten

Die Universitäten richten Dauerstellen im wissenschaftlichen Mittelbau für die Wahrnehmung von Daueraufgaben in Lehre, Forschung und anteilig im Wissenschaftsmanagement auf Instituts- bzw. Fachbereichsebene gem. § 110 BerlHG ein, die bestimmten Professuren nur fachlich zugeordnet sind. Die dauerhafte Besetzung dieser Stellen erfolgt in einem transparenten Auswahlverfahren (mit Ausschreibung und Auswahlkommission). Ihre Vergütung richtet sich nach der Tätigkeit, ihre Regellehrverpflichtung beträgt nach der Lehrverpflichtungsverordnung 8 LVS.

 

(3) Förderbereich II.b) Wissenschaftliches Personal mit Aufgabenschwerpunkt in der Lehre an Universitäten

Die Universitäten richten Stellen für Personalkategorien mit Aufgabenschwerpunkt in der Lehre gem. §§ 108, 110a BerlHG ein. Die dauerhafte Besetzung der Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter mit Aufgabenschwerpunkt in der Lehre und für Hochschuldozentinnen bzw. -dozenten erfolgt in einem transparenten Auswahlverfahren (mit Ausschreibung und Auswahlkommission). Ihre Vergütung richtet sich nach der Tätigkeit. Es wird arbeitsvertraglich eine Lehrverpflichtung in Höhe von 18 LVS vereinbart, wobei Minderungen um 4 LVS für Forschungsaufgaben und um weitere 4 LVS für lehrbezogene Koordinatoren- und Beratungstätigkeiten möglich sind.

In den Förderbereichen II.a und II.b werden während der Programmlaufzeit die Personalausgaben für die neu eingerichteten Stellen finanziert. Die Universitäten stellen im Antrag die Anschlussfinanzierung bzw. ihre strukturelle Verstetigung dar und benennen, welche im Strukturplan vorhandenen Stellen nach Auslaufen der Förderung für die Weiterführung genutzt werden.

 

(4) Förderbereich II.c) Teilzeit-Gastdozenturen zur Qualifizierung für Professuren an Fachhochschulen

Fachhochschulen richten Teilzeit-Gastdozenturen ein, um Personen für Professuren an Fachhochschulen zu qualifizieren. Die Dozenturen können durch Personen besetzt werden, die überwiegend in hochschulexterner Berufspraxis tätig sind. Sie sollen durch eine Teilzeitbeschäftigung an der Hochschule im Umfang von mindestens 30 % an die Hochschule gebunden werden und durch die kombinierte Tätigkeit in hochschulexterner Berufspraxis, Lehre und Forschung zusätzliche Qualifikationen erwerben, die ihre Chancen für die Berufung auf eine Professur an einer Fachhochschule verbessern.