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Papierexemplare

Hinweise zur Erstellung der Pflichtexemplare

Zum Erhalt der Publikationsbescheinigung ist die Abgabe eines oder mehrerer Papierexemplare in der Hochschulschriftenstelle notwendig. Anzahl und Art der Exemplare sind von der entsprechenden Promotionsordnung abhängig.

Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der Hochschulschriftenstelle zu den Vorgaben an die Pflichtexemplare.