Berliner Qualitäts- und Innovationsoffensive II
Mit der Qualitäts- & Innovationsoffensive der Berliner Hochschulen werden die Profilbildung der einzelnen Hochschulen und deren Kooperationskultur gefördert, um so die dynamische Wissenschafts- & Wirtschaftsentwicklung & die Innovationskraft Berlins zu stärken.
Das Land Berlin stellt in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt 50,0 Mio. Euro für die zweite Förderphase der Qualitäts-& Innovationsoffensive der Berliner Hochschulen (QIO-II) zur Verfügung, um die Berliner Qualitätsoffensive für die Lehre (2012-2016), sowie die Qualitäts- und Innovationsoffensive (QIO-I) fortzusetzen und auszubauen.
Mit diesen Sondermitteln werden Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität von Studium und Lehre an allen Berliner Hochschulen gefördert, wobei die zwei Schwerpunkte II. Qualität der Lehre/Offene Hochschule und III. Digitalisierung & Innovation existieren.
Mit der Förderlinie 'Qualität der Lehre/Offene Hochschule' soll die Durchlässigkeit im Bildungssystem und die Ausrichtung auf die zunehmende Heterogenität der Studierenden erhöht werden. Darüber hinaus gilt dem Studienerfolg in den MINT-Fächern sowie der qualitativen Weiterentwicklung des dualen Studiums besonderes Interesse.
Die Förderlinie 'Digitalisierung & Innovationen' unterstützt die Hochschulen beim Ausbau ihrer digitalen Lehr- und Prüfungsformate, ebenso wie bei der Umsetzung von Maßnahmen in hochschulübergreifender Zusammenarbeit und innovativen Konzepten zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen.
Die Förderung der Chancengleichheit und die Gewährleistung guter Beschäftigungsbedingungen sind eine Querschnittsaufgabe in allen Förderlinien.
Die Mittel des Programms werden auf Antrag vergeben. Sie stehen den einzelnen Förderlinien in folgender Höhe zur Verfügung:
II. Qualität der Lehre/Offene Hochschule: 28,0 Mio. €
III. Digitalisierung und Innovationen: 22,0 Mio. €
Programm
Gefördert werden Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, zur Förderung von Qualität & Möglichkeitsvielfalt im Bildungssystem, sowie der Digitalisierung von Hochschulen.
Statistik
Statistiken sind in Vorbereitung.
Geschäftsstelle
Antragsverfahren
Die beteiligten Hochschulen können Förderanträge zwei Mal jährlich jeweils zum 15. Januar und 15. Juli stellen.