Berliner Qualitätsoffensive

Förderlinie III: Innovationen

(1) Im Rahmen der Förderlinie III werden in zwei Förderbereichen Mittel für die Finanzierung
von innovativen Maßnahmen zur Stärkung des Wissens- und Technologietransfers und für die Kooperation der Hochschulen in innovativen Bereichen bereitgestellt.

 

(2) Förderbereich III.a) Gründungsförderung an Hochschulen

Die Hochschulen engagieren sich für einen produktiven Wissens- und Technologietransfer und machen insbesondere durch Ausgründungen ihr Innovationspotential für die Region nutzbar. In diesem Kontext werden Maßnahmen der Hochschulen gefördert, mit denen neue Wege zur Unterstützung von Existenzgründungen beschritten sowie bestehende und nachweisbar bewährte Instrumente ausgebaut werden. Dies können beispielsweise Gründungsstipendien für Studierende, Unterstützungen für EXIST-Stipendien, Transferpreise und neue Lehr- und Lernformate im fachlichen und überfachlichen, berufsvorbereitenden Bereich sein, die auf eine Existenzgründung vorbereiten und durch Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftler oder die Career Center und Gründungszentren angeboten werden. Darüber hinaus können die Hochschulen im Rahmen ihrer Innovationsstrategie Maßnahmen beantragen, die der Identifizierung, der schutzrechtlichen Sicherung (beispielsweise durch Patente) und der Vermarktung von Forschungsergebnissen sowie einer Verwertung außerhalb der Wissenschaft in Kooperation mit Unternehmen dienen.

 

(3) Förderbereich III.b) Hochschulübergreifende Maßnahmen in innovativen Bereichen

Mit den Mitteln des Förderbereichs III.b werden Maßnahmen der Hochschulen im Kontext innovativer hochschulübergreifender Ziele, Aufgaben und Prozesse unterstützt. Hierzu zählt insbesondere die Umsetzung der Open Access-Strategie des Landes. Außerdem können beispielsweise Initiativen zur Erfüllung der anstehenden Einzelerfassungspflichten von urheberrechtlich geschützten Quellen in der Lehre, Projekte im Bereich der Lehrkräftebildung, die Erprobung und Einführung einer hochschulübergreifenden Campus Card, die Etablierung des dialogorientierten Serviceverfahrens für Hochschulzulassung sowie die Beteiligung an der Weiterentwicklung eines integrierten Berichtswesens gefördert werden. Ebenso können personelle, strukturelle oder forschungsstrategische Maßnahmen finanziert werden, die der Einwerbung von Drittmitteln der Europäischen Union und insbesondere der Identifizierung und Akquise herausragender Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen im Rahmen der Förderung des Europäischen Forschungsrates (European Research Council, ERC) dienen.